Kosten

Die Kosten für ein Gutachten setzen sich in den meisten Fällen aus dem Honorar und den Nebenkosten (Gebühren von Behörden wie z.B. Auskunft aus dem Katasteramt, Fahrtkosten etc.) zusammen. Hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 Prozent.

Grundlage für das Honorar bilden die Immobilienart und der Schwierigkeitsgrad der Wertermittlung (u.a. Wohnung, Haus, Gewerbe) sowie eventuelle Besonderheiten, wie Rechte und Belastungen.

Die Honorare für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken sind seit 2009 frei vereinbar. Bis dahin waren sie in der Honorarordnung für Ingenieure und Architekten (HOAI) geregelt.
Einen Anhalt für die Honorare können die Tabellen des
» Landesverband Bayern öffentlich bestellter u. vereidigter sowie qualifizierter Sachverständigen e.V. (LVS) und/oder des » Bundesverband öffentlich bestellter u. vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. (BVS) geben.

Ob bei umfangreichen oder kleinen Projekten – Ihre Interessen stehen bei mir immer an erster Stelle.  Gerne berate ich Sie und freue mich jetzt schon auf Ihre Anfrage.